Aussenwände dämmen und Steuern sparen
Ab dem 1. Januar 2020 kann die nachträgliche Wärmedämmung von Außenwänden steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt beteiligt sich mit 20 % der Kosten.
Wir zeigen, wie es geht. Fordern Sie noch heute die Broschüre an.
Handwerkerrechnungen absetzen
Der sogenannte Handwerkerbonus erlaubt es Privatpersonen 20 Prozent der Arbeitskosten von Handwerkerrechnungen bis zu einer Höchstwert von 6.000 Euro pro Jahr abzusetzen. So kann ein maximaler Bonus von 1.200 Euro pro Jahr zusammenkommen. Neben den reinen Arbeitskosten können dabei in der Regel auch Fahrt- und Maschinenkosten berücksichtigt werden, aber nicht die Kosten für Material.
Sprechen Sie Ihren Steuerberater an.
Gesundes Wohnen ohne Schimmel
Die wichtigsten Tipps im Überblick: